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Was Unternehmen im September 2026 klären sollten
Artikel 4 des EU AI Act verlangt AI Literacy bei Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Rolle, Einsatz und Risiko. Es gibt keinen einheitlichen Kurs und keine externe Prüfung, die jedes Unternehmen ablegen muss.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die getroffenen Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. Für ein mittelständisches Unternehmen heißt das zuerst: Inventar der eingesetzten Systeme, zuständige Rollen und Regeln für den jeweiligen Arbeitsablauf.
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Diese Inhalte gehören in eine interne Schulung
Die Schulung wird brauchbar, sobald sie an einem echten Arbeitsablauf stattfindet. Ein Team aus Kundenservice braucht andere Beispiele als ein Team, das Rechnungen prüft oder Angebote vorbereitet.
- Was das eingesetzte System kann und wo seine Antworten unsicher werden
- Welche Unternehmens-, Kunden- und Personaldaten verarbeitet werden dürfen
- Wie Mitarbeitende Ergebnisse prüfen und Fehler oder sensible Fälle melden
- Wer ein Werkzeug freigibt, pflegt und bei Änderungen informiert
- Welche Schritte der Mensch bestätigt, bevor etwas versendet oder gespeichert wird
03
Wie ein einfacher Nachweis aussieht
Ein internes Protokoll kann aus Datum, Zielgruppe, eingesetzten Systemen, behandelten Themen, praktischer Übung und verantwortlicher Person bestehen. Ergänzen Sie die Regeln, die für den konkreten Prozess gelten, sowie den Anlass für eine spätere Aktualisierung.
Das ist keine amtliche Vorlage. Es ist eine Arbeitsunterlage, mit der Sie zeigen können, dass Rollen, Grenzen und Änderungen nicht dem Zufall überlassen bleiben.
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Warum ein Workshop vor der Schulung sinnvoll sein kann
Ein Vortrag beantwortet allgemeine Fragen. Ein Workshop nimmt zusätzlich einen Prozess auseinander und hält fest, wo ein Pilot, eine Regel oder bewusst keine Automatisierung folgt. So entsteht aus der Schulung ein nächster Schritt für das Team.
Quellen
Rechts- und Regulierungsfragen ändern sich. Diese Quellen waren Stand 10. September 2026 maßgeblich für den Artikel.